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Allgemeine Geschäftsbedingungen der BARO GMBH, HAMBURG1
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen
unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Angebote und Vertragsabschlüsse
Unsere Angebote sind unverbindlich. Ein Vertragsabschluss bedarf bis zu
seinem Zustandekommen unserer ausdrücklichen, schriftlichen
Bestätigung. Durch die Bestellung der gewünschten Waren und nach
unserer Bestätigung, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf
Abschluss eines Kaufvertrages ab.
3. Preise
Die in Preislisten, Angeboten, Proforma Invoice etc. genannten
Preise sind keine Festpreise. Die Preise verstehen sich für Lieferung
ab Lager oder ab Werk. Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die
Preise des Tages des Vertragsschlusses.
Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir bei wesentlichen
Kostenänderungen bis zum Tag der Lieferung berechtigt, über eine
Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere wenn es sich um
unvorhersehbare Umstände solche, wie Preiserhöhungen oder
Lieferschwierigkeiten seitens des Werkes, Material- und
Lohnkostenerhöhungen, erhebliche Währungskursschwankungen oder höhere
Gewalt handelt. Es werden jeweils die am Tage der Lieferung gültigen
Preise berechnet.
4. Lieferung
Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden. Angegebene
Lieferzeiten oder Liefertermine sind stets unverbindlich und annähernd.
Je nach getroffener Vereinbarung kann die Ware bei uns abgeholt werden
oder aber durch beliebige Spedition versandt werden. Im Falle der
Versendung wird eine individuelle Lieferzeit und Preis vereinbart. Es
gelten in diesem Fall allgemeine Lieferbedingungen und Gewährleistungen
des ausgewählten Speditionsunternehmens. Falls die Nichteinhaltung der
Lieferzeit auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse
oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist,
wird die Frist angemessen verlängert. Schadenersatzansprüche wegen
Überschreitung der angegebenen oder vereinbarten Lieferfristen,
Verzuges, Unmöglichkeit oder Nichterfüllung sind in jedem Falle
ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig und können individuell
vereinbart werden. Versicherung erfolgt nur auf ausdrückliches
Verlangen und auf Kosten des Bestellers. Die Reifen werden unverpackt
geliefert. Wird
Ware auf Verlangen eines Kunden versandt, der Unternehmer ist, so geht
die Gefahr auf ihn über, sobald wir die Ware dem mit der Ausführung der
Versendung Beauftragten übergeben haben.
5. Zahlung
Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung bzw. der Ware beim Kunden ohne Abzug fällig.
Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegen zu nehmen, nehmen wir sie herein, geschieht das nur
erfüllungshalber.
Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5% bei Geschäften mit Verbrauchern, in Höhe von 8% bei
Geschäften mit Unternehmern, über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen eines höheren
Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden
sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht.
Es werden Mahnkosten je Mahnung mit 10,00 EURO angesetzt.
Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Ist Bankeinzugsverfahren und/oder Lastschriftermächtigung vereinbart, verzichtet unser Kunde hiermit uns und seinen
Banken gegenüber auf die Dauer unserer Geschäftsverbindung und während der Geltung unserer Vereinbarung zum
Bankeinzugsverfahren auf sein ihm gegenüber seinen Banken zustehendes Recht, Belastungen zu widerrufen. Diesen
Verzicht wird unser Kunde seinen Banken mitteilen und uns hierüber auf Verlangen informieren.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis
zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Unternehmern gilt
dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und
bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind.
Für Geschäfte mit Unternehmern gelten auch folgende weitere
Bestimmungen: Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der
Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur
Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräußerung der
Vorbehaltsware
gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt
unser Kunde uns bereits jetzt mit ab, im Weiterverarbeitungsfall
einschließlich des Veredelungsanteils. Wir werden die Abtretung nicht
offen legen, es sei denn, unser Kunde ist mit einer fälligen Forderung
mindestens 2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte
Einziehungsermächtigung widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet sich
der Kunde, seinen Geschäftspartnern die uns erteilte Abtretung von sich
aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste
vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der
Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf
Einsichtnahme in seine Bücher. Übersteigt der Wert sämtlicher für uns
bestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus unseren Rechnungen
nachhaltig um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden
Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz
Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware,
montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser
Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an
jedem Ort zu übernehmen; wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der
jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt,
die Ware an uns herauszugeben. Unser Kunde ist nur solange zum Besitz
der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von
unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und dadurch vom Vertrag
zurücktreten. Bei Zurücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir
Gutschrift in Höhe des Tageswertes.
7. Rücktritt
BaRo GmbH ist berechtigt, vom Vertrag, auch hinsichtlich eines
noch offenen Teils der Lieferung, oder Leistung zurückzutreten, wenn
nach Ermessen der BaRo GmbH die Kreditwürdigkeit des Bestellers in
Frage gestellt werden kann oder objektive Gründe hinsichtlich der
Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Begehren
der BaRo GmbH weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine
taugliche Sicherstellung erbringt oder wenn über das Vermögen des
Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder ein Antrag auf
Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens
abgewiesen wird.
Unbeschadet der Schadenersatzansprüche der BaRo GmbH sind im Falle des
Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß
abzurechnen und zu bezahlen.
8. Sachmängelhaftung / Gewährleistung
Für von uns gelieferte Waren akzeptieren wir Mängelansprüche nur
solange und nur insoweit, als wir unsere Lieferanten in Anspruch nehmen
können. Die Mängelansprüche gegenüber unseren Lieferanten für die
jeweilige Ware teilen wir auf Anfrage mit.
Im Rahmen der folgenden Bedingungen besteht eine Haftung für Sachmängel:
- auf die Dauer von 2 Jahren für neue Ware (Pkw-Reifen und Lkw-Reifen)
- auf die Dauer eines Jahres für runderneuerte Pkw-Reifen und runderneuerte Lkw-Reifen.
Für Waren, die in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder
Rechnungen usw. ausdrücklich als „DEMO“, „Sonderposten“, „gebraucht“,
oder ähnlich bezeichnet sind, entstehen keine Mängelansprüche.
Die Sachmängelhaftungsfristen berechnen sich jeweils ab Ablieferung (Eingang beim Kunden) der Ware an unseren Kunden.
Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für
eine Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden
und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des
Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers steht die
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Ein Reifen, für den Sachmängelhaftung beansprucht wird, soll uns
zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Reklamationsformular
übersandt werden, um uns die Überprüfung der Beanstandung des Kunden zu
ermöglichen. Bei Ablehnung des Sachmängelhaftungsanspruchs werden wir
den beanstandeten Reifen auf unsere Kosten an den Kunden zurücksenden,
wenn er das innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung
verlangt. Mängel sollen nach Möglichkeit kurzfristig gerügt
werden. Bei Geschäften mit Unternehmern müssen offenkundige Mängel
innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung (Eingang beim Kunden)
schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel innerhalb von 8
Tagen nach Feststellung des Mangels. Bei Nichteinhaltung dieser
Rügefristen gilt die von uns gelieferte Ware als genehmigt.
Sachmängelhaftungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei
denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche nach § 437 Ziffer 3
BGB, sofern uns Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit trifft. Der Sachmängelhaftungsanspruch ist bei Geschäften mit Verbrauchern nach Wahl des Kunden auf
Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Geschäften
mit Unternehmern haben wir das Recht, zwischen Mangelbeseitigung oder
Ersatzlieferung zu wählen.Sollten zwei Versuche der Mangelbeseitigung
oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat unser Kunde das
Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu erklären.
Wir sind berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem
Abnutzungsgrad des reklamierten Reifens geringere Gutschrift zu
erteilen oder geringere Zahlung zu leisten. Unser Kunde hat die Wahl
zwischen Gutschrift oder Zahlung. Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns
sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden
ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass
a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde,
b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware
dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert,
insbesondere unkenntlich gemacht worden sind,
c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde,
d) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren,
insbesondere durch Überschreiten der für die Reifengröße und Reifenart
zulässigen Belastung und der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit,
e) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen
im Radlauf (z. B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden,
f) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften
Felge montiert werden,
g) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung
ausgesetzt worden sind,
h) bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke nachgezogen
wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden bei Lieferung auf diese Notwendigkeit
hingewiesen,
i) Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert
wurden,
j) natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung
oder Unfall zurückzuführen sind,
k) Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/Wulstbändern, bei Tubeless-Ausführungen
ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring (Lkw-/Schulterreifen)
durch den Kunden oder Dritte montiert wurden.
Bei berechtigter Sachmängelrüge tragen wir sämtliche im Zusammenhang mit der Gewährleistungsabwicklung
entstehenden Aufwendungen.
Wir sind nicht Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz der von uns gelieferten Reifen.
Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz werden die
notwendigen Reklamationsformulare des jeweiligen Herstellers in
englischer Sprache dem Kunden zur Verfügung gestellt. Eine Reklamation
kann nur dann berücksichtigt werden, wenn alle erforderlichen Anträge
und Formulare vollständig ausgefüllt sind. Die vollständigen AGB der
Werke sind auf der Webseite des jeweiligen Werkes einzusehen. Optische
Mängel sind keine Reklamationsgrundlage. Über den Ausgang der
Reklamationen entscheidet das jeweilige Reifenwerk
Wenn es um eine Reklamation aufgrund fehlerhafter Anzahl geht,
muss der Kunde unmittelbar nach Erhalt der Ware die BaRo GmbH darüber
informieren. Ebenfalls ist sogleich eine Unterschrift von dem Fahrer
des LKW, zwecks Bestätigung der Fehlmenge, auf dem Lieferschein bzw.
CMR einzuholen.
Streitigkeiten über Sachmängelhaftungsansprüche und
Reklamationsabwicklungen sollen durch die unabhängige Schiedsstelle des
Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V., Bonn,
beigelegt werden, wenn unser Kunde oder wenn wir im Einvernehmen mit
dem Kunden diese unverzüglich nach Kenntnis des Streitfalls schriftlich
anrufen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht
ausgeschlossen. Auf die Dauer des Schiedsverfahrens ist die Verjährung
etwaiger Ansprüche gehemmt. Die Schiedsstelle wird nicht tätig, wenn
bereits der Rechtsweg beschritten ist; sie stellt ihre Tätigkeit ein,
wenn dies während des Schiedsverfahrens geschieht. Das Verfahren
der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäftsordnung, die
den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird. Das
Schiedsverfahren ist für beide Parteien kostenlos.
9. Haftung
Wir haften auf Schadenersatz, wenn uns oder unsere
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Ferner
haften wir, wenn Eigenschaften zugesichert oder Garantien gegeben
wurden. Wir haften außerdem bei Verletzung grundlegend
vertragswesentlicher Pflichten.
Die Haftung ist in den vorgenannten Fällen begrenzt auf den bei
Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Dies gilt nicht,
soweit es sich um Geschäfte mit Verbrauchern handelt. Im Übrigen sind
Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.
Haftungsbegrenzung oder Haftungsausschluss gelten nicht bei
körperlichen Schäden. Haftungsbegrenzung und -ausschluss gelten ferner
nicht, falls und soweit wir nach den Bestimmungen des
Produkthaftungsgesetzes haften.
Eine Haftung für eventuelle Mangelfolgeschäden, insbesondere für
entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
10. Allgemeine Bestimmungen
Bei Geschäften mit Unternehmern ist Erfüllungsort und
ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz. Telefonische oder
mündliche Absprachen sollen unverzüglich schriftlich bestätigt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. Der Kunde ermächtigt den Verkäufer und ist
damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung
erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten,
zu speichern und auszuwerten.
1 Stand März 2010
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