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Allgemeine Geschäftsbedingungen der BARO GMBH, HAMBURG1
 
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen
unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
 
2. Angebote und Vertragsabschlüsse
Unsere Angebote sind unverbindlich. Ein Vertragsabschluss bedarf bis zu seinem Zustandekommen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung. Durch die Bestellung der gewünschten Waren und nach unserer Bestätigung, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
 
3. Preise
Die in Preislisten, Angeboten, Proforma Invoice etc. genannten Preise sind keine Festpreise. Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Lager oder ab Werk. Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des Vertragsschlusses.
Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir bei wesentlichen Kostenänderungen bis zum Tag der Lieferung berechtigt, über eine Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere wenn es sich um unvorhersehbare Umstände solche, wie Preiserhöhungen oder Lieferschwierigkeiten seitens des Werkes, Material- und Lohnkostenerhöhungen, erhebliche Währungskursschwankungen oder höhere Gewalt handelt.  Es werden jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet.
 
4. Lieferung
Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden. Angegebene Lieferzeiten oder Liefertermine sind stets unverbindlich und annähernd. Je nach getroffener Vereinbarung kann die Ware bei uns abgeholt werden oder aber durch beliebige Spedition versandt werden. Im Falle der Versendung wird eine individuelle Lieferzeit und Preis vereinbart. Es gelten in diesem Fall allgemeine Lieferbedingungen und Gewährleistungen des ausgewählten Speditionsunternehmens. Falls die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung der angegebenen oder vereinbarten Lieferfristen, Verzuges, Unmöglichkeit oder Nichterfüllung sind in jedem Falle ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig und können individuell vereinbart werden. Versicherung erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Kosten des Bestellers. Die Reifen werden unverpackt geliefert. Wird Ware auf Verlangen eines Kunden versandt, der Unternehmer ist, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald wir die Ware dem mit der Ausführung der Versendung Beauftragten übergeben haben.
 
5. Zahlung
Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung bzw. der Ware beim Kunden ohne Abzug fällig.
Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegen zu nehmen, nehmen wir sie herein, geschieht das nur
erfüllungshalber.
Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5% bei Geschäften mit Verbrauchern, in Höhe von 8% bei
Geschäften mit Unternehmern, über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen eines höheren
Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden
sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht.
Es werden Mahnkosten je Mahnung mit 10,00 EURO angesetzt.
Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Ist Bankeinzugsverfahren und/oder Lastschriftermächtigung vereinbart, verzichtet unser Kunde hiermit uns und seinen
Banken gegenüber auf die Dauer unserer Geschäftsverbindung und während der Geltung unserer Vereinbarung zum
Bankeinzugsverfahren auf sein ihm gegenüber seinen Banken zustehendes Recht, Belastungen zu widerrufen. Diesen
Verzicht wird unser Kunde seinen Banken mitteilen und uns hierüber auf Verlangen informieren.
 
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind.
Für Geschäfte mit Unternehmern gelten auch folgende weitere Bestimmungen: Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware
gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt unser Kunde uns bereits jetzt mit ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils. Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, unser Kunde ist mit einer fälligen Forderung
mindestens 2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Einziehungsermächtigung widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die uns erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher. Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
 
Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen; wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben. Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und dadurch vom Vertrag zurücktreten. Bei Zurücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.
 
7. Rücktritt
BaRo GmbH ist berechtigt, vom Vertrag, auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung, oder Leistung zurückzutreten, wenn nach Ermessen der BaRo GmbH die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage gestellt werden kann oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Begehren der BaRo GmbH weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherstellung erbringt oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
Unbeschadet der Schadenersatzansprüche der BaRo GmbH sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.
 
 
 
8. Sachmängelhaftung / Gewährleistung
Für von uns gelieferte Waren akzeptieren wir Mängelansprüche nur solange und nur insoweit, als wir unsere Lieferanten in Anspruch nehmen können. Die Mängelansprüche gegenüber unseren Lieferanten für die jeweilige Ware teilen wir auf Anfrage mit.
 
Im Rahmen der folgenden Bedingungen besteht eine Haftung für Sachmängel:
- auf die Dauer von 2 Jahren für neue Ware (Pkw-Reifen und Lkw-Reifen)
- auf die Dauer eines Jahres für runderneuerte Pkw-Reifen und runderneuerte Lkw-Reifen.
 
Für Waren, die in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen usw. ausdrücklich als „DEMO“, „Sonderposten“, „gebraucht“, oder ähnlich bezeichnet sind, entstehen keine Mängelansprüche.
 
Die Sachmängelhaftungsfristen berechnen sich jeweils ab Ablieferung (Eingang beim Kunden) der Ware an unseren Kunden.
Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
 
Ein Reifen, für den Sachmängelhaftung beansprucht wird, soll uns zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Reklamationsformular übersandt werden, um uns die Überprüfung der Beanstandung des Kunden zu ermöglichen. Bei Ablehnung des Sachmängelhaftungsanspruchs werden wir den beanstandeten Reifen auf unsere Kosten an den Kunden zurücksenden, wenn er das innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung
verlangt. Mängel sollen nach Möglichkeit kurzfristig gerügt werden. Bei Geschäften mit Unternehmern müssen offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung (Eingang beim Kunden) schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Mangels. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen gilt die von uns gelieferte Ware als genehmigt. Sachmängelhaftungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche nach § 437 Ziffer 3 BGB, sofern uns Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit trifft. Der Sachmängelhaftungsanspruch ist bei Geschäften mit Verbrauchern nach Wahl des Kunden auf
Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Geschäften mit Unternehmern haben wir das Recht, zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu wählen.Sollten zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat unser Kunde das
Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu erklären.
Wir sind berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad des reklamierten Reifens geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten. Unser Kunde hat die Wahl zwischen Gutschrift oder Zahlung. Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass

a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde,
b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind,
c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde,
d) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Überschreiten der für die Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung und der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit,
e) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen
im Radlauf (z. B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden,
f) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften
Felge montiert werden,
g) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung
ausgesetzt worden sind,
h) bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke nachgezogen
wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden bei Lieferung auf diese Notwendigkeit
hingewiesen,
i) Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert
wurden,
j) natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung
oder Unfall zurückzuführen sind,
k) Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/Wulstbändern, bei Tubeless-Ausführungen
ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring (Lkw-/Schulterreifen)
durch den Kunden oder Dritte montiert wurden.
Bei berechtigter Sachmängelrüge tragen wir sämtliche im Zusammenhang mit der Gewährleistungsabwicklung
entstehenden Aufwendungen.
 
Wir sind nicht Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz der von uns gelieferten Reifen.
Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz werden die notwendigen Reklamationsformulare des jeweiligen Herstellers in englischer Sprache dem Kunden zur Verfügung gestellt. Eine Reklamation kann nur dann berücksichtigt werden, wenn alle erforderlichen Anträge und Formulare vollständig ausgefüllt sind. Die vollständigen AGB der Werke sind auf der Webseite des jeweiligen Werkes einzusehen. Optische Mängel sind keine Reklamationsgrundlage. Über den Ausgang der Reklamationen entscheidet das jeweilige Reifenwerk
 
Wenn es um eine Reklamation aufgrund fehlerhafter Anzahl geht, muss der Kunde unmittelbar nach Erhalt der Ware die BaRo GmbH darüber informieren. Ebenfalls ist sogleich eine Unterschrift von dem Fahrer des LKW, zwecks Bestätigung der Fehlmenge, auf dem Lieferschein bzw. CMR einzuholen.
 
 
Streitigkeiten über Sachmängelhaftungsansprüche und Reklamationsabwicklungen sollen durch die unabhängige Schiedsstelle des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V., Bonn, beigelegt werden, wenn unser Kunde oder wenn wir im Einvernehmen mit dem Kunden diese unverzüglich nach Kenntnis des Streitfalls schriftlich anrufen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Auf die Dauer des Schiedsverfahrens ist die Verjährung etwaiger Ansprüche gehemmt. Die Schiedsstelle wird nicht tätig, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist; sie stellt ihre Tätigkeit ein, wenn dies während des Schiedsverfahrens geschieht. Das Verfahren
der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäftsordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird. Das Schiedsverfahren ist für beide Parteien kostenlos.
 
9. Haftung
Wir haften auf Schadenersatz, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Ferner haften wir, wenn Eigenschaften zugesichert oder Garantien gegeben wurden. Wir haften außerdem bei Verletzung grundlegend vertragswesentlicher Pflichten.
Die Haftung ist in den vorgenannten Fällen begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geschäfte mit Verbrauchern handelt. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.
Haftungsbegrenzung oder Haftungsausschluss gelten nicht bei körperlichen Schäden. Haftungsbegrenzung und -ausschluss gelten ferner nicht, falls und soweit wir nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes haften.
Eine Haftung für eventuelle Mangelfolgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn,  ist ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
 
 
10. Allgemeine Bestimmungen
Bei Geschäften mit Unternehmern ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz. Telefonische oder mündliche Absprachen sollen unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Kunde ermächtigt den Verkäufer und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.   
 
 
1 Stand März 2010
 
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